Unverbindliche Anfrage
   

Die vieldiskutierte Impfpflicht in der Pflege, die zum 15. März 2022 in Kraft treten soll, verursacht viel Unsicherheit bei den Kunden der sogenannten 24-Stunden-Pflege und -Betreuung. Gilt das nun auch für die Betreuungskräfte aus Osteuropa?

Das niedersächsische Gesundheitsministerium hatte vor einigen Tagen der Presse gegenüber geäußert, dass die osteuropäischen Pflegekräfte von der Impfpflicht juristisch nicht erfasst seien. Was zunächst in der Branche für eine Erleichterung und entsprechende Meldungen sorgte, trifft in der Praxis auf harte Kritik, sowohl lokal wie auch auf der Bundesebene. Daher rechnen wir damit, dass diese Gesetzeslücke in absehbarer Zeit geschlossen werden wird.

Neben den gesetzlichen Vorgaben, zeigt sich in unserem Arbeitsalltag eine ganz klare Tendenz hin zu dem Wunsch, dass die Betreuungskraft geimpft sein soll. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, dass wir mit sofortiger Wirkung nur noch vollständig geimpfte oder genesene Betreuungskräfte mit einem entsprechenden Nachweis an unsere Kunden vermitteln. Nur auf Ihren expliziten Wunsch hin, würden wir von diesem Vorgehen abweichen und Ihnen auch eine nicht geimpfte Betreuungskraft vermitteln.

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