Häufige Fragen
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Alltagsbetreuung.
Was bedeutet sog. 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung?
Wenn Sie oder einer Ihrer Familienangehörigen vorübergehend oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, um in seinem gewohnten Umfeld bleiben zu können, kann es ratsam sein, eine sogenannte 24-Stunden-Pflege zu organisieren. Natürlich darf niemand in Deutschland 24-Stunden am Tag arbeiten, ganz abgesehen davon, dass niemand so einer Belastung Stand halten würde. Insofern ist der Name sog. „24-Stunden-Pflege“ irreführend. Trotzdem hat sich dieser Begriff etabliert und hält sich hartnäckig, um die persönliche Betreuung im häuslichen Umfeld zu beschreiben. Zu erklären ist diese Tatsache wohl am ehesten dadurch, dass jemand nahezu 24 Stunden am Tag anwesend ist – also sich in den gleichen Räumlichkeiten bzw. in der Nähe aufhält – und somit die auf die Unterstützung angewiesene Person begleiten und bei Bedarf beaufsichtigen kann.
Für Betreuungskräfte gelten regelmäßige wöchentliche Arbeitszeiten von 40 Stunden. Wenn der Betreuungsbedarf höher ist, kann über eine Kombination von verschiedenen Betreuungsleistungen oder eine Beschäftigung von mehreren Betreuungskräften nachgedacht werden. Wir beraten Sie hierzu gerne unverbindlich.
Das ist auch der Grund, weshalb wir grundsätzlich nicht von der sog. 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung sprechen. Wir verwenden Ausdrücke wie Betreuungskräfte, Alltagsbetreuung und Alltagsbegleitung, um unsere Leistungen zu beschreiben.
Welche Voraussetzungen müssen für die Alltagsbetreuung erfüllt sein?
- Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Tageslicht (Bett, Tisch, Stuhl, Kleiderschrank)
- Ein eigenes Bad oder uneingeschränkter Zugang zu einem gemeinsam genutzten Bad
- Uneingeschränkter Zugang zu einer Kochgelegenheit
- Am besten bewährt hat sich wöchentliches Haushaltsgeld (die Ausgaben werden gesondert erfasst)
- Fernseher, Zugang zum Internet (Zugang zum WLAN oder Handyvertrag mit Internet-Flatrate) oder Telefon
- Mindestens 2-3 Stunden pro Tag zur freien Verfügung (kann variabel nach Absprache gestaltet werden)
Wie funktioniert die Alltagsbetreuung?
Eine Betreuungskraft unterstützt Sie oder Ihre Angehörigen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der sogenannte Grundpflege.
Folgende Leistungen kann eine Betreuungskraft erbringen, um Ihre Familienangehörigen zu unterstützen und Sie zu entlasten:
- Grundversorgung:
Aufrechterhaltung der Körperhygiene (Waschen, Mund- und Zahnpflege, Unterstützung beim Toilettengang u.a), Inkontinenzversorgung, Vorbeugung (Prophylaxe), Förderung der Eigenständigkeit, Förderung der Kommunikation - Aktivierende Versorgung:
Unterstützung beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Bewegungsablauf, Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen - Hauswirtschaftliche Versorgung:
Das Sauberhalten von Räumen und Alltagsgegenständen, Zubereitung von Mahlzeiten, Waschen, Bügeln, Einkaufen, Versorgung von Topfpflanzen und Haustieren - Freizeitgestaltung:
Gesellschaftsspiele, Unterhaltung, Ausflüge, gemeinsames Kochen oder Backen
Bitte beachten Sie, dass die Behandlungspflege in Deutschland ausschließlich von zertifizierten Pflegekräften vorgenommen werden darf. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die medizinische Pflege (dazu gehören zum Beispiel die Medikamentengabe, das Messen von Blutzuckerwerten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen) von einer geeigneten Institution, wie zum Beispiel einem ambulanten Pflegedienst übernommen beziehungsweise weiterhin gewährleistet wird.
Wie komme ich zu meiner Betreuungskraft?
Sie kontaktieren uns und wir vereinbaren einen persönlichen Termin. Bei dem Termin werden Sie ausführlich über die Betreuungsmöglichkeiten, den rechtlichen Rahmen und die wichtigen Rahmenbedingungen informiert. Mittels eines Fragebogens werden die Daten zu dem Betreuungsbedarf und Ihren Vorstellungen und Wünschen zu der Betreuungskraft erfasst. Wenn Sie uns mit der Suche beauftragen, bekommen Sie von uns, anhand dieser Daten, bis zu drei Personalvorschläge. Das ist sehr individuell und kommt auf Ihre persönliche Situation an, ob wir Ihnen einen oder mehrere Personalvorschläge vermitteln können. Sie entscheiden sich für eine Betreuungskraft und schließen eine Dienstleistungsvereinbarung ab. Ihre Betreuungskraft wird daraufhin anreisen und die Betreuung vor Ort übernehmen.
Wie kann ich mich mit meiner Betreuungskraft verständigen?
Sie können es sich aussuchen, wie gut Ihre Betreuungskraft Deutsch sprechen sollte. In der Übersicht finden Sie Hinweise dazu, wie die Einstufung der Deutschkenntnisse erfolgt, was Ihre Betreuungskraft kann und was es für Sie in der Kommunikation mit der Betreuungskraft bedeutet.
Kaum Deutschkenntnisse | Betreuungskraft versteht einzelne Wörter. Kommunikation mittels Vorzeigen und Erklären möglich. |
Geringe Deutschkenntnisse | Betreuungskraft versteht einzelne Wörter und einfache Sätze, kann einzelne Wörter sprechen, ist in der Lage im Supermarkt einzukaufen. Verständigung hauptsächlich über Vorzeigen und Dinge mit einfachen Wörtern benennen. Überprüfen, ob Dinge richtig verstanden wurden, gegebenenfalls korrigieren. |
Mittlere/kommunikative Deutschkenntnisse (empfohlen) | Betreuungskraft versteht weitestgehend, was man sagt, kann einfache Sätze bilden, ist in der Lage auch beim Bäcker/Metzger einzukaufen; Verständigung über die Sprache möglich. Überprüfung, ob Dinge richtig verstanden wurden, gegebenenfalls korrigieren. |
Gute Deutschkenntnisse | Betreuungskraft versteht auch längere Sätze, kann einfache Texte vorlesen, ist in der Lage sich im Notfall auch am Telefon zu verständigen. Verständigung in kurzen Sätzen möglich. Korrekturen selten notwendig. |
sehr gute Deutschkenntnisse | Freies Verstehen und Sprechen. Kommunikation ohne Einschränkungen möglich. |
Aus der Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass es bei der Betreuung oftmals gar nicht so sehr auf die Sprache ankommt, sondern vielmehr darauf, ob man sich sympathisch ist – ob, wie man so schön sagt, „die Chemie zwischen der Betreuungskraft und Ihnen oder Ihren Angehörigen stimmt“.
Wieviel kostet die Alltagsbetreuung?
Eine genaue Berechnung der Kosten für Ihre Betreuungskraft ist abhängig von der Art und dem Umfang der benötigten Betreuungsleistung, Anzahl der zu betreuenden Personen und den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft. Aus diesem Grund können wir den genauen Preis erst ermitteln, nachdem wir Ihre individuelle Situation erfasst und beurteilt haben. Die Preise für eine Betreuungskraft fangen bei rund 2.200 Euro pro Monat an. Hinzu kommen die Kosten für die An- und Abreise der Betreuungskraft, die sich in der Regel auf 200 Euro belaufen.
Monatliche Kosten für die Betreuung zu Hause (eine Beispielrechnung):*
Kosten für eine Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 2.700 Euro |
Fahrtkosten für An- und Abreise (umgerechnet auf einen Monat) | 100 Euro |
Pflegegeld bei Pflegegrad 3 | – 545 Euro |
Monatlicher Entlastungsbeitrag | – 125 Euro |
Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 (1.612 Euro pro Jahr) | – 134 Euro |
Mögliche Steuervergünstigung (bis zu 4.000 Euro max. im Jahr möglich) | – 333 Euro** |
Ihr Eigenanteil | 1.663 Euro |
* Bitte beachten Sie, dass eine genaue Berechnung der Kosten für Ihre Betreuungskraft von dem Art und Umfang der benötigten Betreuungsleistung, Anzahl der zu betreuenden Personen und den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft abhängig ist. Aus diesem Grund können wir den genauen Preis erst ermitteln, nachdem wir Ihre individuelle Situation erfasst und beurteilt haben. Dazu verwenden wir einen Fragebogen, den wir mit Ihnen gemeinsam ausfüllen.
** Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten.
Wie kann ich eine gute Zusammenarbeit mit der Betreuungskraft sicherstellen?
Zusammenarbeit? Ja, Sie haben richtig gelesen! Da die Betreuungskraft sich ihre Arbeitseinsätze frei aussuchen und jederzeit entscheiden kann, ob Sie bei Ihnen bleibt oder wieder nach Hause geht, ist der Erfolg Ihrer Zusammenarbeit in erster Linie davon abhängig, ob eine gute und vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und der Betreuungskraft entsteht.
Geduld ist hier das Zauberwort. Und gegenseitiges Verständnis. Bitte geben Sie nicht gleich auf, wenn Sie sich nicht auf Anhieb verstehen. Wie in jeder guten Beziehung braucht es einen guten Start, eine positive Einstellung und etwas Geduld, damit eine gute Beziehung zwischen Ihnen und der Betreuungskraft entstehen kann.
Lassen Sie die Betreuungskraft erst einmal ankommen, sich in ihrem neuen Zuhause auf Zeit zurecht finden, sich von der Reise erholen und sich mit den Aufgaben vertraut machen. In der Regel benötigt eine Betreuungskraft rund sieben Tage bis sich ein neuer Alltag eingestellt hat.
Haben Sie Verständnis, wenn die Betreuungskraft manche Dinge aus Gewohnheit anders macht, als Sie das tun würden. Wichtig ist ja, dass die Dinge gemacht werden. Manchmal lohnt es sich einfach „alle Fünfe gerade sein zu lassen“, damit eine gute Beziehung entstehen kann.
Wenn es Ihnen sehr wichtig ist, dass bestimmte Dinge so gemacht werden, wie Sie das gewohnt sind, sagen Sie es bitte der Betreuungskraft. Bitte helfen Sie ihr dabei, die Dinge so zu machen, wie Sie es gern hätten. Durch Vorzeigen und gegebenenfalls Wiederholen können Sie die gewünschten Abläufe festigen. Sprechen Sie Dinge, die Sie stören, offen und vor allem zeitnah an. Nur so kann ein Konflikt vermieden werden.
Sollten Schwierigkeiten auftreten, können Sie uns jederzeit gern kontaktieren, damit wir gemeinsam eine gute Lösung für alle Beteiligten finden können. Wir beraten und unterstützen Sie sehr gerne!
Welche Alternativen gibt es zur Alltagsbetreuung?
Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote für hilfebedürftige Personen beziehungsweise pflegende Familienangehörige. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Unterstützungsangebote. Es lohnt sich, einen Blick darauf zu werfen, um dann zu entscheiden, welche Art der Unterstützung wirklich benötigt wird. Auch hierzu beraten wir Sie gern.
- Ambulante Pflegedienste zur Grund- und Behandlungspflege.
- Ambulante Tagespflege zur Freizeitgestaltung und Behandlungspflege.
- Wohngruppen – ähnlich wie stationäre Tagespflege, nur in einem kleineren Rahmen. Ein Umzug in eine solcher Wohngruppe wird vorausgesetzt.
- Stationäre Tages- oder Nachtpflege – Unter Tagespflege und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.
- Pflegeheim und stationäre Pflege – Manchmal kann die Pflege zu Hause auch mit Unterstützung nicht mehr gewährleistet werden. Dann wird ein Umzug in ein Pflegeheim unverzichtbar.
- Hospiz – Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Der Hospizgedanke hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es gibt eine wachsende Anzahl ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize, die Sterbende in ihrer letzten Lebensphase begleiten. Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der versicherten Person nicht mehr möglich ist, können Patientinnen und Patienten in stationären Hospizen untergebracht werden.
- Selbsthilfegruppen für pflegende Familienangehörige – in vielen Städten und Gemeinden sind Selbsthilfegruppen für pflegende Familienangehörige tätig. Hier kann man sich über Unterstützungsangebote informieren, sich mit anderen Betroffenen austauschen und Erfahrungen und Kraft sammeln.
- Essen auf Rädern zur Versorgung der hilfebedürftigen Personen mit warmen Mahlzeiten, die nach Hause geliefert werden.
- Hausnotruf zur Abdeckung von Notfallsituationen wie Stürze, gesundheitliche Komplikationen, Orientierungsschwierigkeiten uäm.
- Angebote der caritativen Verbände, gemeinnützigen Gesellschaften und Vereine zur Freizeitgestaltung, Unterstützung beim Einkaufen oder sonstigen alltäglichen Erledigungen, Hausbesuchsdienste.
Wie werden die Einkäufe organisiert?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Sie die Einkaufe nach wie vor selbst übernehmen. In diesem Fall wird Ihnen die Betreuungskraft einen Einkaufszettel schreiben und Sie um die Einkäufe bitten. Sie können sich überlegen, ob Sie die Betreuungskraft zum Einkaufen mitnehmen, sodass Sie die Einkäufe gemeinsam erledigen können. Wir empfehlen Ihnen, eine wöchentliches Haushaltsgeld für die Einkäufe vorzusehen. Für zwei Personen sollten ca. 100 Euro eingeplant werden. Für drei oder mehr Personen im Haushalt, entsprechend mehr. Bitte berücksichtigen Sie dabei die individuellen Essgewohnheiten der pflegebedürftigen Person(-en), so zum Beispiel Einkäufe nur im Bio-Laden, spezielle Feinkostläden oder ähnliches. In diesen Fällen sollte das Haushaltsgeld auch entsprechend angepasst werden. Die Betreuungskraft wird die Belege aufbewahren und Ihnen vorlegen.
Weshalb wird es empfohlen, ein wöchentliches Haushaltsgeld der Betreuungskraft zur Verfügung zu stellen?
Man meint es gut, kauft ein, die Betreuungskraft schaut ganz unglücklich und Sie können das gar nicht nachvollziehen. Was ist passiert? Das ist tatsächlich ein häufiger Streitpunkt. Die Betreuungskräfte sind es gewohnt, ihre wöchentlichen Einkäufe selbst zu planen. Sie überlegen sich, was sie kochen wollen, besprechen das, wenn möglich, mit der oder den zu betreuenden Person(-en) und kaufen danach ein. Manchmal lassen sie sich bei Einkaufen von bestimmten Angeboten inspirieren. Das kennen Sie doch bestimmt auch?! Wenn man die Einkäufe für die Betreuungskräfte übernimmt, wissen sie manchmal gar nicht, was sie daraus kochen sollen, weil sie die Produkte gar nicht kennen oder eigentlich etwas ganz anderes geplant hatten. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, der Betreuungskraft ein wöchentliches Haushaltsgeld zur Verfügung zu stellen.