Unverbindliche Anfrage
   

Wenn man bei Ihnen oder Ihren Angehörigen Pflegegrad 2 oder höher festgestellt hat, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, an der Pflegeberatung teilzunehmen. Je nach Pflegegrad variiert die Häufigkeit der verpflichtenden Beratungstermine. Bei Pflegegrad 2 und 3 steht der Termin halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich an. Sollten Sie an der Pflegeberatung nicht teilnehmen, drohen Ihnen im schlimmsten Fall Kürzungen oder sogar das Streichen von Leistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld. Daher sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema Pflegeberatung vertraut machen und die Termine nutzen. Einen Pflegeberater finden Sie häufig über Ihre zuständige Pflegekasse oder die örtliche Sozialstation. Es gibt auch viele unabhängige Pflegeberater, die Sie kontaktieren können. Dabei sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass diese über eine Zulassung nach § 7a SGB XI verfügen, damit die Leistung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann.

Die so häufig als Kontrolle empfundenen Pflegeberatungstermine dienen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege in der häuslichen Umgebung. Die Pflegeberater beurteilen die Lage der Pflegebedürftigen und unterstützen ihre Angehörigen und auch die sog. 24-Stunden-Pflege und Betreuungskräfte bei den schwierigen Pflegesituationen mit fachlichem Rat. Sie können Ihnen Lösungswege aufzeigen, die Ihnen möglicherweise noch nicht bekannt sind und sollten daher unbedingt vor allem auch in Ihrem eigenen Interesse wahrgenommen werden.

Aufgrund von Corona-Regelungen ist es noch bis zum 30. Juni 2022 möglich, auf Wunsch des Betroffenen die Pflegeberatung telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchzuführen. Danach läuft die Regelung aus.

Im Rahmen des sog. „Pflegebonusgesetzes“ wird es ab dem 1. Juli 2022 möglich sein, jede zweite Pflegeberatung (Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI) auf Wunsch per Videokonferenz durchzuführen. Die Erstberatung (Pflegeberatung nach § 7a SGB XI) hingegen muss immer in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen stattfinden. Dabei werden der individuelle Pflege- und Unterstützungsbedarf ermittelt und auf deren Grundlage die Beratung durchgeführt. Darüber hinaus können Sie sich bei diesem Termin zu den Pflegehilfsmitteln, einer eventuell notwendigen Anpassung des Wohnumfelds sowie zu den Pflegekursen beraten lassen.

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