Unverbindliche Anfrage
   

Zum 1. Juni 2022 ist die neue Einreiseverordnung in Kraft getreten. Damit entfällt die Nachweispflicht für die 3G-Regel bei der Einreise. Dies führt auch zu einigen Änderungen in der Vorgehensweise unserer Partner. Da die gesetzliche Grundlage hierzu fehlt, werden die Betreuungskräfte künftig nicht mehr vor der Abreise nach Deutschland getestet, wie es bisher bei unseren Kooperationspartnern der Fall war.

Das Thema Impfpflicht wird in vielen anderen Ländern nicht so stark forciert, wie in Deutschland, daher sinkt dort auch die Bereitschaft bei den Betreuungskräften, sich (erneut) impfen zu lassen. Bei rund 50 Prozent der polnischen Betreuungskräfte, ist das Impfzertifikat bereits jetzt abgelaufen. Das ergab eine Umfrage bei einem der größten Anbieter für Betreuungsdienstleistung in Polen. Wir werden uns natürlich weiterhin nach Kräften bemühen, Ihnen eine vollständig geimpfte Betreuungskraft zu vermitteln. Allerdings kann dies gerade in den Sommermonaten zu Einschränkungen bei der Auswahl der Betreuungskräfte führen.

Selbstverständlich werden wir und unsere Partner die Entwicklung mit COVID beobachten und die Vorgehensweise bei Bedarf wieder den Anforderungen anpassen.

Zum Beitrag zur neuen Einreiseverordnung der Bundesregierung »

 

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