Unverbindliche Anfrage
   

Von Booster-Impfungen für die Senioren ab 70 ist in Deutschland die Rede. Viele haben sich bereits zum dritten Mal piksen lassen, bei einigen steht der Termin kurz bevor.

Doch wie steht es um die Impfbereitschaft bei den Betreuungskräften?

Viele Betreuungskräfte haben sich schon vollständig impfen lassen. Doch es gibt Betreuungskräfte, die sich aus gesundheitlichen oder aus persönlichen Gründen nicht impfen lassen können oder wollen. Genauso wie in der Pflege in Deutschland, besteht weder in Polen noch Litauen eine generelle Impfpflicht – erst Recht nicht für Betreuungskräfte, die nicht ausdrücklich zu dem medizinischen Personal gehören.

Was tun unsere Partner-Agenturen im Ausland?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Agenturen zum Beispiel in Polen die Betreuungskräfte nicht danach fragen, ob sie geimpft sind. Diese Angabe ist freiwillig. Aus diesem Grund wird bei den meisten Agenturen aus Gründen der Sicherheit grundsätzlich ein COVID-Antigen-Schelltest durchgeführt bevor die Betreuungskräfte zum Kunden reisen. Vereinzelt wird auf einen Schnelltest verzichtet, wenn die Betreuungskräfte einen Impfnachweis vorlegen. Die Kosten für eine Testung schwanken und betragen je nach Anbieter zwischen 25-50 Euro. Diese Kosten werden neben den Kosten für die erbrachte Dienstleistung und den Reisekosten, den Kunden in Rechnung gestellt – entweder in Form einer pauschalen Abrechnung oder als gesondert aufgeführter Posten auf der Rechnung. Vereinzelt sollen die Kosten nach der Anreise der Betreuungskraft nach der Vorlage eines entsprechenden Belegs direkt an die Betreuungskraft erstattet werden.

Auf Wunsch des Kunden kann eine PCR-Testung vor der Abreise der Betreuungskraft durchgeführt werden, die Kosten hierfür betragen in der Regel rund 80 Euro. Dieses Vorgehen hat sich bereits im Jahr 2020 etabliert, wurde während der gesamten Lockdown-Zeiten im Jahr 2021 aufrecht erhalten und ist nun unabhängig von den aktuell geltenden Corona-Verordnungen und Einreisebestimmungen für Betreuungskräfte. Es dient zur Sicherheit unserer Kunden. Zusätzlich werden die aktuellen Einreisebestimmungen sowie die Corona-Verordnungen in Deutschland beobachtet, um im Bedarfsfall das Vorgehen flexibel auf die neuen Anforderungen anzupassen.

Und was bedeutet das nun für die Senioren in Deutschland, die eine Betreuungskraft benötigen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass gezielt nach einer geimpften Betreuungskraft gesucht wird. Das bedeutet allerdings auch, dass die Auswahl an verfügbaren Betreuungskräften stark eingeschränkt wird. Sprechen Sie mit uns, wenn es Ihnen wichtig ist, dass Ihre Betreuungskraft geimpft ist.

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