Unverbindliche Anfrage
   

Im Frühjahr 2021 hat das Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts für große Furore gesorgt und beschäftigt seitdem viele Kunden, Interessenten und auch die Presse. Eine bulgarische Betreuungskraft hatte geklagt und Recht bekommen. Die Richter urteilten, dass die Bereitschaftszeit der Betreuungskraft zu der Arbeitszeit gehört und somit vergütet werden muss. Die Umsetzung dieses Urteils in die Praxis würde den Einsatz der sogenannten 24-Stunden-Betreuungs- oder Pflegekräfte für Viele unerschwinglich machen.

Anstelle der Klarheit herrscht nunmehr Unsicherheit hinsichtlich der über 300.000 Betreuungskräfte, hauptsächlich aus Osteuropa, die täglich die Pflegebedürftigen unterstützen. Damit leisten sie seit vielen Jahren einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Pflege in Deutschland. Für hunderttausende Pflegebedürftigen würde der Abzug ihrer so wertvollen Helferinnen und Helfer das Aus für das Leben in den eigenen vier Wänden bedeuten. Eine Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung erscheint vielen von ihnen kaum als Option. Und das sowohl aufgrund des aktuell herrschenden Mangels an Pflegekräften, langen Wartelisten in guten Heimen wie auch der Angst der Senioren und ihren Angehörigen aufgrund eines Corona-Ausbruchs in dem Heim „eingesperrt“ zu werden oder zu erkranken und an Folgen der Erkrankung zu sterben.

Es wird seitdem immer wieder in der Presse berichtet, dass eine Lösung für die osteuropäischen Betreuungskräfte notwendig ist. Auch der Deutsche Verband für häusliche Betreuung und Pflege (HVBP e.V.) fordert seit Langem von der Politik die rechtliche Sicherheit für die sogenannten 24-Stunden-Betreuungs- und Pflegekräfte.

Nun scheint endlich eine Lösung in Sicht. Das Deutsche Handelsblatt berichtet am 21.11.2021, dass SPD, Grüne und FDP eine rechtssichere Lösung für die sogenannte 24-Stunden-Pflege versprechen. Zumindest scheint sich die Politik endlich der Sache anzunehmen. Es bleibt abzuwarten, welche Lösungen hier erarbeitet werden.

Zum Artikel im Handelsblatt »

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